Kein Import coupierter Hunde mehr

Ab 1. Juni 2002 dürfen keine Hunde mehr in die Schweiz importiert werden, deren Ohren oder Schwanz coupiert wurde. Davon ausgenommen sind lediglich Hunde, die als Umzugsgut mit Ihren Besitzern einreisen oder Hunde ausländischer Halter, die für Ferien oder andere Kurzaufenthalte vorübergehend in die Schweiz kommen.

Das Coupieren (Beschneiden) der Ohren und des Schwanzes (Rute) beim Hund ist in der Schweiz aus Gründen des Tierschutzes seit 1981 bzw. 1997 verboten. Auch das Europäische Heimtierübereinkommen vom 13. November 1987 des Europarates in Strassburg verbietet explizit das Coupieren von Ohren und Rute. In verschiedenen europäischen Ländern ist das sehr schmerzhafte Ohrencoupieren schon seit Jahren verboten, während in den letzten Jahren auch das Rutencoupieren zunehmend verpönt und deshalb mehr und mehr verboten wird. Jedoch gibt es noch eine ganze Anzahl Länder, in welchen das Coupieren erlaubt ist – insbesondere, wenn es durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt wird.

Bisher konnten Hunde, die älter als 5 Monate waren, trotz coupierter Ohren oder Schwänze in die Schweiz importiert werden. Mit der Änderung der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) fällt diese Ausnahmeregelung weg. Damit ist sichergestellt, dass sich EinwohnerInnen der Schweiz nicht einfach coupierte Hunde im Ausland erstehen oder – was schon länger verboten ist – ihre in der Schweiz gekauften Hunde im Ausland coupieren lassen.

Zudem erleichtert dieses absolute Importverbot für coupierte Hunde den Vollzug an der Grenze und im Inland. Denn Liebhaber coupierter Hunderassen haben dazu beigetragen, dass ein illegaler Markt für coupierte Welpen entstanden ist. Solche Welpen wurden oft unter tierschutzwidrigen Haltungs- und Umweltbedingungen produziert und viel zu früh von der Mutter abgesetzt. Nicht selten zeigen solche Hunde auch Verhaltensprobleme, da sie ungenügend sozialisiert wurden – sie können deshalb ängstlich sein oder unverhältnismässig (z.B. aggressiv) reagieren.

Ausgenommen vom Importverbot für coupierte Hunde sind neu lediglich Hunde, die zusammen mit ihren Eigentümern in die Schweiz umziehen, oder Hunde ausländischer Halter, die die Schweiz für kurze Zeit besuchen.

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