1934 - 2004

70 Jahre Schweizerischer Klub der Beauceronfreunde

Place des fêtes - 1147 Montricher VD - Samstag, 18. September 2004

13h00       Wesenstest
13h00       CAC-Ausstellung: Einlieferung der Hunde
14h00       Beginn des Richtens
18h30       Apéritif
19h30       Festessen



Wesenstest

Der Wesenstest findet am 18. September 2004 ab 13 Uhr in der Abbay von Montricher VD statt.

Anmeldung: Gilles Cottet, C.P 410, 1211 Genève 4. Tel: 079 202 34 18

Anmeldung mit Kopie der Ahnentafel mit SHSB-Nummer (Hunde aus dem Ausland müssen vorgängig eingetragen werden), Kopie des HD-Befundes, Anmeldeschluss 12. September 2004.

CAC-Ausstellung

Anmeldeschluss: 20. August 2004

Mit Vergabe des:             CAC der SKG
Und folgender Preise: - BOB (Best of Breed / Bester der Rasse)
- Jugendsieger
- Bester Veteran
- Beste Zuchtgruppe
An jeden Teilnehmer: Ausstellungspreis
Anmeldungen: Anmeldeformular (pdf)
An das Sekretariat unter Beilage folgender Unterlagen:
- Kopie der Ahnentafel
- Quittung über das bezahlte Meldegeld
- Kopie der Bestätigung für die Champion-Klasse
- Kopie der Bestätigung für die Gebrauchshunde-Klasse
Sekretariat: M. Gilles Cottet, Postfach 410, 1211 Genf 4, Tel. 079 202 34 18
Post-Überweisung: 30-106-9 / Berner Kantonalbank, Bern, Konto: 42 3.817.735.51 / Vermerk: "CAC"
Bank-Überweisung: Berner Kantonalbank, Bern, Clearing-Nummer 790, Konto: 42 3.817.735.51 ; Vermerk "CAC"
Meldegeld: Für den ersten Hund, inklusive Katalog: CHF 50.-
Für jeden weiteren Hund: CHF 40.-
Tagesprogramm: 13h00 Einlieferung der Hunde
14h00 Beginn des Richtens
18h30 Apéritif
19h30 Festessen
Richter Schönheit: Herr E. Gutknecht (CH)
Spezielles: Aussteller aus der Schweiz
Tollwut-Schutzimpfungsobligatorium wurde vom Bundesrat aufgehoben. Zum Schutze Ihres Hundes empfehlen wir Ihnen jedoch, diesen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten impfen zu lassen.
Aussteller aus dem Ausland
Beachten Sie die Einreisebestimmungen in die Schweiz. Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis an der Grenze unbedingt erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht älter als ein Jahr sein. Weitere Weisungen des Bundesamtes für Veterinärwesen und/oder des Kantonstierarztes bleiben vorbehalten.
Importierte Hunde
Aus dem Ausland stammende Hunde in Schweizer Besitz müssen im SHSB (Schweiz. Hundestammbuch) registriert sein.
Aufruf: Helfer für den Ausstellungstag, Spenden und Inserate für den Katalog sind sehr willkommen.
Meldeunterlagen: www.beauceron.ch
Organisation und Patronat: Schweizerischer Club der Beauceronfreunde

Bankett

Am Abend gibt es ein Festessen zum Klubjubiläum. 18.30 Uhr Apéritif, 19.30 Uhr Bankett.



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